FÖRDERUNGEN
Bund, Länder und Fernsehfonds (RTR) fördern die Herstellung und Verwertung von Audiodeskription und Untertitelung
SESAM ist Ihnen bei der Antragstellung gerne behilflich.
FILMFONDS WIEN
Der Filmfonds Wien vergibt jährlich rund acht Millionen Euro als Fördermittel. Der Großteil, rund sechs Millionen, wird für die Herstellung von Filmen verwendet. Ein jährlich steigender Anteil - von knapp 800.000 Euro im Jahr 2002 auf 1,2 Millionen Euro im Jahr 2006 - wird für die Verwertung der Filme eingesetzt.
Förderungsrichtlinien (Auszug)
C. Herstellung von Kinofilmen und sonstigen Filmen (ausgenommen Fernsehproduktionen)
3.4. Verwertungskosten: Kosten, die im Hinblick auf die geplante Verwertung des Filmes entstehen und bereits im Verlauf der Herstellung anfallen, können im Rahmen der Herstellungskosten anerkannt werden; insbesondere sind dies Kosten für Zusatzbehelfe für hörgeschädigte Menschen (Untertitelung) und für sehbehinderte Menschen (Audio-Deskription).
D. Herstellung von Fernsehproduktionen
5.5.7. Ausdrücklich anerkannt werden Kosten (Untertitelung, Audiodescription ua) für die Herstellung einer Fernsehfassung für sinnesbehinderte Menschen.
F. Verwertungsförderung
3. Sonstige Verwertungsmaßnahmen
Wird die Herausbringung einer DVD oder eines vergleichbaren Datenträgers gefördert, so hat diese jedenfalls mit einer deutschsprachigen und hörbehindertengerechten Untertitelung und einer Audiodeskription versehen und außen entsprechend gekennzeichnet zu sein. Antragsberechtigt ist die Herstellerin des zu fördernden Filmes oder die Durchführende der geförderten Maßnahme.
filmINSTITUT
Das Österreichische Filminstitut fördert als bundesweite Filmförderungseinrichtung das österreichische Filmwesen.
Förderungsrichtlinien (Auszug)
9. (1) Kinostartförderung
d) Zusatzbehelfe für Hörgeschädigte (Untertitelung) und für Sehbehinderte (Audio-Deskription).
Die Abdeckung dieser Kosten, deren widmungsgemäße Verwendung vom Antragsteller nachzuweisen ist, wird durch nicht rückzahlbare Zuschüsse (Grundbetrag) und erfolgsbedingt rückzahlbare Zuschüsse (Zusatzförderung) gefördert.
9. (3) Sonstige Verbreitungsmaßnahmen
Förderbar sind Maßnahmen zur Verbesserung der Verbreitung und marktgerechter Auswertung des österr. Films (...), die spezielle deutschsprachige Untertitelung für Hörgeschädigte und die deutschsprachige Audiodeskription für Sehbehinderte.
Wird die Herausbringung einer DVD oder eines vergleichbaren Datenträgers gefördert, so hat diese jedenfalls mit einer deutschsprachigen und hörbehindertengerechten Untertitelung versehen und außen entsprechend gekennzeichnet zu sein (Richtsatz / Pauschale 3.000 Euro).
Ergänzend gilt ab dem Einreichtermin 26.5.2010 für alle Anträge auf Mitfinanzierung der DVD-Herstellung, dass im Sinne der Gleichstellung von sehbehinderten und hörgeschädigten Personen im Falle einer Förderung neben der Untertitelung auch eine deutschsprachige Audiodeskription für Sehbehinderte vorzusehen und außen entsprechend kenntlich zu machen ist. Diese Maßnahme kann mit einem zusätzlichen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 500 Euro gefördert werden.
Fernsehfonds Austria - RTR
Fonds zur Förderung des nichtkommerziellen (NKRF) und privaten Rundfunks (PRRF)
Richtlinien (Auszug)
Folgende Kosten können im Rahmen der Inhalte- und Projektförderung berücksichtigt werden: Direkte Sachkosten: Kosten, die bei der Produktion von Sendungen, Sendereihen oder Projekten für die Untertitelung, Audiodeskription oder Verdolmetschung in Gebärdensprache anfallen. Höhe der Förderung: 80 Prozent der Kosten, jedoch höchstens 10.000 Euro.
Ausmaß und Art der Inhalte und Projektförderung
4.2.2. Relative Höhe im Fernsehen
Der Prozentsatz erhöht sich um 5%, wenn der Fernsehveranstalter nachweist, dass bei der Produktion von Sendungen, Sendereihen oder Projekten zusätzliche Kosten für die Untertitelung, Audiodeskription oder Verdolmetschung in Gebärdensprache angefallen sind.